Publikationen

Die Experten von Düsseldorf Competition Economics sind gefragte Redner, Sachverständige und Autoren. Eine Auswahl an aktuellen Publikationen in der einschlägigen Fachliteratur, Vorträge und Gastbeiträge finden Sie auf dieser Seite.

Veröffentlichung

Verzinsung von Kartellschadensersatzahlungen in Deutschland – eine ökonomische Perspektive und Reformvorschläge
Oktober 2024

Saljanin, Salem (2024), Verzinsung von Kartellschadensersatzahlungen in Deutschland – eine ökonomische Perspektive und Reformvorschläge, DICE Ordnungspolitische Perspektiven Nr. 118.

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Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick

Kartellvergehen können immense wirtschaftliche Schäden verursachen, die in manchen Fällen erst Jahre später aufgedeckt werden und zudem werden Schadensersatzansprüche durch Gerichte oft erst nach längeren Verfahren zugesprochen. Dies führt dazu, dass geschädigte Parteien nicht nur der nominale Kartellschaden anfällt, sondern auch entgangene Zinsen über einen längeren Zeitraum verloren gehen.

Saljanin zeigt, dass die derzeitige Regelung (§33a GWB, §§288/289 BGB) nicht ausreichend ist, um den wirtschaftlichen Schaden adäquat zu kompensieren, da vor allem Zinseszinsen, die den tatsächlichen Wertverlust über lange Zeiträume abbilden, nicht berücksichtigt werden. Diese Praxis ist weder ausreichend abschreckend für potenzielle Kartellanten noch gerecht für die Geschädigten.

Lösungsvorschläge

Zinseszins zulassen: Ein Übergang zur Zinseszinsmethode würde nicht nur eine gerechtere Kompensation für die Geschädigten ermöglichen, sondern auch die abschreckende Wirkung auf kartellrechtliche Verstöße erheblich verstärken.

Mehr Flexibilität in der Zinsfestsetzung: Es ist weiterhin sinnvoll, einen „Ausgangswert“ für den Zinssatz gesetzlich festzulegen, wie das derzeit in Deutschland der Fall ist, um den beteiligten Parteien eine klare Orientierung in der Praxis zu geben. Um eine Unterkompensationen zu vermeiden, sollten Klägern in einem „vereinfachten“ Verfahren die Möglichkeit erhalten, einen höheren Zinssatz geltend zu machen, wenn sie schlüssig und überzeugend ökonomisch nachweisen können, dass der relevante Zinssatz im relevanten Zeitraum den gesetzlichen Zinssatz klar übersteigt.

Gutachten

Zusammenschluss von Foodstuffs North Island (“FSNI”) und Foodstuffs South Island (“FSSI”)
August 2024

Saljanin, S. und C. Wey, Merger of Foodstuffs North Island (“FSNI”) and Foodstuffs South Island (“FSSI”)

Expert opinion on likely competitive effects with a focus on the upstream markets (i.e., grocery acquisition).

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Zusammenfassung

Ziel dieses Gutachtens ist es zu bewerten, ob es durch eine Fusion der beiden neuseeländischen Unternehmen Foodstuffs North Island (“FSNI”) und Foodstuffs South Island (“FSSI”) zu einer Verringerung (oder Verstärkung) des Wettbewerbs und der Innovationsanreize sowohl im vorgelagerten Bereich (d.h. Erwerb von Lebensmittelgeschäften) Lebensmitteleinzelhandel) als auch auf den nachgelagerten Märkten (d.h. dem Lebensmitteleinzelhandel) kommen wird.

Insgesamt kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass die geplante Fusion positive Effekte auf den Wettbewerb und die Preise im Einzelhandel haben wird, ohne den Wettbewerb auf dem Lieferantenmarkt negativ zu beeinflussen.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

Keine negativen Auswirkungen auf den nachgelagerten (Downstream) Markt (Endkundenmarkt): Der Zusammenschluss wird keine wesentlichen Auswirkungen auf die Marktstruktur im Einzelhandel haben. Die fusionierenden Unternehmen sind in geografisch getrennten Gebieten tätig und verfolgen bereits ähnliche Geschäftsstrategien. Diese räumliche Trennung und die strategische Ausrichtung stellen sicher, dass der Zusammenschluss nicht zu einer wesentlichen Veränderung der Wettbewerbslandschaft im Einzelhandel führen wird.

Positive Auswirkungen für die Verbraucher: Die Fusion könnte zu niedrigeren Preisen für die Verbraucher führen. Die fusionierten Unternehmen können in einigen Fällen bessere Einkaufskonditionen aushandeln, was zu niedrigeren Einkaufspreisen führt. Diese Einsparungen sollten teilweise an die Verbraucher weitergegeben werden. Außerdem könnten Wettbewerber, insbesondere große Einzelhändler wie Woolworths, gezwungen sein, ihre Preise zu senken, um wettbewerbsfähig zu bleiben, was den Wettbewerb insgesamt verstärken würde.

Keine negativen Auswirkungen auf den vorgelagerten (Upstream) Markt (Lieferantenmarkt): Die fusionierten Unternehmen konkurrieren typischerweise nicht in Lieferentenmarkt und werden als Vollsortimenter weiterhin eine breite Palette von Lieferanten benötigen, s. Es sind daher keine negativen Effekte zu erwarten.

Gutachten

Bürokratie und ihre Folgen für die Wirtschaft in Deutschland
Februar 2024

Haucap J., C. Kehder und I. Loebert

Eine Studie im Auftrag derInitiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) GmbH.

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Zusammenfassung

Das Schlagwort Bürokratie ist zumindest umgangssprachlich zu einem Schimpfwort geworden, das kaum jemand mit positiven Konnotationen verbindet. Dabei ist Bürokratie keineswegs per se schlecht. Nach Max Weber ist mit Bürokratie die Verwaltung gemeint, die Entscheidungen nach Gesetz und Vorschrift, Geplantheit und Genauigkeit sowie Routinisierung hierarchisch ausführt. Entscheidungen in Hierarchien anhand von Vorschriften und Routinen gibt es dabei nicht nur in öffentlichen Behörden, sondern auch in privaten Unternehmen. Je größer Unternehmen sind, desto größer ist die Rolle von Vorschriften und Routinen und somit auch von Bürokratie. Der große Unterschied zwischen privaten Unternehmen und öffentlichen Behörden ist jedoch, dass Unternehmen sowohl durch den Wettbewerb auf den Produktmärkten als auch den Druck der Kapitalmärkte fortwährend zur Effizienz gezwungen werden und somit Unternehmen auch ihre internen Entscheidungsprozesse immer wieder auf den Prüfstand stellen müssen, wollen sie nicht an Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Tun sie dies nicht, drohen Unternehmen Im öffentlichen Sektor fehlen diese externen Disziplinierungsinstrumente. Ineffizienzen können sich viel stärker ausbreiten, ohne dass es zu einer automatischen Korrektur käme.

Gleichwohl ist öffentliche Bürokratie keineswegs per se überflüssig. Sie kann und soll Rechts- und Planungssicherheit schaffen, Korruption und Willkür entgegenwirken und zum Schutz des Wettbewerbs auf Märkten beitragen (vgl. Icks und Welter, 2022, S. 7). Überbordende Bürokratie führt jedoch dazu, dass die Skepsis hinsichtlich des Nutzens der Bürokratie im Allgemeinen wächst und die Vorteile dieser verkannt und im Extremfall sogar ganz in Frage gestellt werden. In der Konsequenz leidet die Akzeptanz öffentlichen Verwaltungshandelns, was eine Schwächung der Rechtsstaatlichkeit und Akzeptanz des wirtschaftspolitischen Ordnungsrahmens zur Folge haben kann.

In Deutschland stehen viele Unternehmen dem Nutzen der öffentlichen Bürokratie inzwischen skeptisch gegenüber (vgl. Holz et al. 2019, S. 24-28). Dies verwundert nicht. Deutschland hat eine der höchsten Regulierungsintensitäten im internationalen Vergleich (vgl. ZEW und Calculus Consult, 2023, S. 36). Die Ursachen für das Wachstum der öffentlichen Bürokratie sind vielfältig. Ein Grund für ihr Ausufern sind die fehlenden Anreize der öffentlichen Verwaltung, Bürokratie abzubauen und damit Tätigkeitsgebiete abzugeben, da dies zur Reduzierung der Planstellen und des ihnen zur Verfügung stehenden Budgets führen und ggf. die Bedeutung der Behörde reduzieren würde. Anstelle eines Bürokratieabbaus ist es für Bürokraten rational, immer weitere Aufgaben an sich zu ziehen, um so weitere Planstellen zu generieren und letztlich Bürokratie weiter aufzublähen und Entscheidungsbefugnisse auszuweiten, um die Behörde in ihrer Bedeutung aufzuwerten (vgl. hierzu auch Wirtschaftsrat Deutschland, 2022, S. 7; Haucap, 2022, S. 598; Meyer, 2023, S. 15).

Ein weiterer Faktor für das Anwachsen der Bürokratie ist der Impuls in der Politik, vermeintlich neuen Problemen mit immer neuer Regulierung zu begegnen, welche Bürokratie nach sich zieht. Durch Regulierungseingriffe kann die Politik Probleme vermeintlich kostenlos adressieren, da die Kosten der Maßnahme nicht unmittelbar die öffentlichen Haushalte belasten. Gleichzeitig besteht ein deutlich geringerer Anreiz, überholte Regulierungen wieder abzuschaffen, weil die mit einer Entbürokratisierung verbundenen Vorteile breit gestreut sind, im Einzelfall wenig spürbar sind und sich die Vorteile oft erst mit zeitlicher Verzögerung einstellen. Des Weiteren weisen rechtsanwendende Behörden regelmäßig eine hohe Risikoaversion auf, die in einer restriktiven Auslegung von Verwaltungsvorschriften mündet. Zudem lässt sich häufig eine unzureichende Beachtung der praktischen Durchführbarkeit von Regulierungen beobachten, die Unternehmen vor enorme Herausforderungen stellt. Ferner behindert die nur langsam voranschreitende Digitalisierung des Verwaltungsapparats die Straffung und Beschleunigung der Prozesse. Digitalisierung ist jedoch wichtig, um den Erfüllungsaufwand für alle Beteiligten zu begrenzen. Ein Ordnungsrahmen mit klaren Regeln ist wichtig für die Funktionsfähigkeit einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung. Allerdings muss dieser Rahmen effizient sein. Andernfalls beeinträchtigt er die Wettbewerbs- und Wachstumsfähigkeit der Unternehmen, indem er ihre Investitionsmöglichkeiten in die Erforschung neuer Produkte und Produktionsprozesse sowie in die Erneuerung und Erweiterung von Produktionskapazitäten reduziert. Dies ist äußerst kritisch, da die Unternehmen aktuell vor großen Herausforderungen stehen. Dazu gehören insbesondere die Digitalisierung sowie steigende Energiekosten. Zudem verschärft überbordende Bürokratie den Arbeitskräftemangel in Unternehmen. Ein Übermaß an Regulierung wirkt sich zudem negativ auf die Volkswirtschaft insgesamt aus. Die wachsende Bürokratie in Deutschland wird zunehmend als Wachstumsbremse und Markteintrittsbarriere gesehen, sodass Deutschland als Unternehmensstandort an Attraktivität verliert. Die Unternehmensansiedlungen wie auch Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen sind jedoch wichtig. Sie begünstigen die Entstehung neuer Arbeitsplätze und schaffen Impulse für Innovationen. Ein Übermaß an Regulierung verhindert nicht nur Unternehmensansiedlungen und Investitionen, sondern es begünstigt auch die Abwanderung von Unternehmen ins Ausland, indem sie z. B. die Forschung behindert. So hat etwa BioNTech die Verlagerung der Krebsforschung nach Großbritannien explizit mit forschungsfreundlicheren Rahmenbedingungen als in Deutschland motiviert.

Werden Forschung, Entwicklung und Fortschritt ausgebremst, lassen sich wichtige Zukunftsprojekte weniger gut realisieren, wie es sich aktuell z. B. in der Gesundheitsbranche zeigt. Bürokratie erschwert zudem die nachhaltige Transformation der Wirtschaft und ist dafür verantwortlich, dass die Politik ihre eigenen Ziele im Bereich des Klimaschutzes verfehlt. Verschärfend kommt hinzu, dass die Bürokratisierung auch den administrativen Aufwand in der öffentlichen Verwaltung erhöht, weshalb ein höheres Steueraufkommen zur Finanzierung der öffentlichen Verwaltung benötigt wird. Dieses Geld fehlt dann für anderweitige Investitionen des Staates, wie z. B. in die Instandsetzung der Infrastruktur, was der Volkswirtschaft zusätzlich schadet.

Um dem Bürokratiewachstum entgegenzuwirken und die Bürokratie auf das notwendige Minimum zu beschränken, bedarf es einer Kostenerstattungspflicht bei staatlichen Auskunftspflichten für Unternehmen, einer Verpflichtung zu regelmäßigem Verwaltungs-Benchmarking einschließlich der Ergebnisveröffentlichung, sowie der Digitalisierung des Verwaltungsapparates. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit der sunset legislation – also die Etablierung von Verfallsdaten für Regulierungen einschließlich der Evaluation der Regulierung – stärker als bisher in Betracht gezogen werden.

Der Abbau überflüssiger Bürokratie kann die Unternehmen stärken, die Staatsausgaben für die öffentliche Verwaltung begrenzen und das Wachstum der Volkswirtschaft in Deutschland begünstigen, nicht zuletzt weil Bürokratieabbau auch die Politik in die Lage versetzt, die Umsetzung wichtiger Zukunftsprojekte zu beschleunigen.

Gutachten

Reformoptionen für die Wirtschaftsprüfung
Januar 2024

Haucap, J., C. Kehder und I. Loebert

Eine Studie im Auftrag von Mazars GmbH & Co. KG.

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Mit welchen Maßnahmen kann ein funktionsfähiger Wettbewerb auf dem Wirtschaftsprüfungsmarkt wieder hergestellt werden und wie kann die Qualität der Abschlussprüfungen erhöht werden? Im Auftrag von Mazars haben wir einen konkreten Vorschlag für ein neues Marktdesign erarbeitet.

Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick

Die Funktionsfähigkeit der Marktmechanismen auf dem deutschen Wirtschaftsprüfungsmarkt ist eingeschränkt. Viele Maßnahmen des Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetzes („FISG“) sind zwar sinnvoll, schränken jedoch die Auswahlmöglichkeiten der Unternehmen und damit den Wettbewerb zwischen den Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusätzlich ein. Dies gilt auch für die Corporate Sustainability Reporting Directive („CSRD“). Zwar erhöht die CSRD die Transparenz und Konsistenz der Nachhaltigkeitsinformationen entlang der finanziellen Wertschöpfungskette. Sollte sich jedoch die „Prüfung aus einer Hand“, also die Prüfung von Jahres-/Konzernabschluss und Nachhaltigkeitsberichterstattung durch denselben Prüfer, durchsetzen, droht eine Verdrängung der kleinen und mittelständischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, was mit einer Erhöhung der Marktkonzentration und Reduzierung der Wettbewerbsintensität auf dem Wirtschaftsprüfungsmarkt verbunden ist.

Kern eines neuen Marktdesigns muss ein neues Vier-Augen-Prinzip sein. Die Wettbewerbswirkung von Joint Audits ist größer als von Single Audits, Shared Audits oder Managed Shared Audits. Voraussetzung für die erfolgreiche Erhöhung der Wettbewerbsintensität durch die Joint Audits ist die Verpflichtung der Unternehmen zur ausgewogenen Aufteilung des Prüfungsumfangs auf die Joint Auditors. Ferner ist die Prüfungsleistung der Nicht-Big-Four-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei Joint Audits sichtbarer als in den beiden anderen Prüfungssystemen. Dies begünstigt deren Reputationsaufbau. Auch in Bezug auf die Prüfungsqualität liegen Joint Audits vorn. Grund hierfür sind die Cross Reviews. Sie garantieren doppelte Qualitätsprüfung durch zwei verschiedene Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Vier-Augen-Prinzip) für den gesamten Prüfungsprozess.

Ein neues Marktdesign muss umsichtig um Joint Audits herum aufgebaut sein: Choice & Quality Framework. Das Aufbrechen bestehender Strukturen auf dem Wirtschaftsprüfungsmarkt kann nur mit einem neuen Marktdesign gelingen, das ganzheitlich gedacht ist und die Dreierkonstellation Unternehmen-Wirtschaftsprüfer-Staat einschließt. Ein um die doppelte Qualitätsprüfung durch zwei verschiedene Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Vier-Augen-Prinzip) herum aufgebautes neues Marktdesign für den Wirtschaftsprüfungsmarkt besteht aus der Einführung verpflichtender Joint Audits mit Marktvielfaltskomponente und wettbewerbskompatiblen Haftungsregeln. Es wird von weiteren Maßnahmen flankiert, indem es die Wechselwirkung mit dem Regelwerk des Sustainability Reportings, die Anpassung internationaler Prüfungsstandards in Bezug auf Joint Audits sowie Regeln für Markttransparenz beachtet. Ein ganzheitlich gedachtes Marktdesign bedeutet: Auf der Nachfrageseite müssen darin die Interessen von Marktvielfalt und Qualität, auf der Angebotsseite Planungssicherheit und der Abbau von Markteintrittsbarrieren bzw. mögliche Erweiterungen von Geschäftsmodellen verankert werden. So kann es die Effizienzvorteile des Prüfungsmarktes hebeln und gewährleisten, dass die auf Entscheidungen privatwirtschaftlicher Unternehmen (von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und zu prüfender Unternehmen) beruhenden Marktergebnisse den Anforderungen des öffentlichen Interesses und, konkret, der Finanzstabilität entsprechen.

Veröffentlichung

Why “Energy Price Brakes” Encourage Moral Hazard, Raise Energy Prices, and Reinforce Energy Savings
September 2023

M. Dertwinkel-Kalt und C. Wey (2023), Why “Energy Price Brakes” Encourage Moral Hazard, Raise Energy Prices, and Reinforce Energy Savings, RAND Journal of Economics, forthcoming.

Abstract

To help households and firms with exploding energy costs in the aftermath of the Ukraine war, a new policy called the "energy price brake" was implemented. A unique feature of this relief measure is that it provides a transfer that increases in the consumer's contractual per-unit price of energy. In a formal model, we show that this policy creates incentives for moral hazard of energy providers to raise per-unit prices. While this moral hazard problem increases the policy's fiscal costs, it also reinforces energy savings. Whether the policy's main beneficiaries are consumers or firms depends on the market structure.

Gutachten

Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz mit fraglicher Wirkung
Juni 23

Im Auftrag des Markenverbands hat Düsseldorf Competition Economics ein ökonomisches Gutachten zu den Folgen des geplanten Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz (KLWG) erstellt. Das Autorinnenteam um Prof. Dr. Justus Haucap kommt zu dem Ergebnis, dass das KLWG in der voliegenden Entwurfsform nicht nur seine beabsichtigte Wirkung verfehle, zur Verbesserung der Gesundheit von Kindern beizutragen, sondern den Lebensmittel- und Medienstandort Deutschland massiv gefährden würde.

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Die wesentlichen Ergebnisse lauten:

  • Schätzungen zur Folge wird das Werbeverbot im KLWG dazu führen, dass dem Werbemarkt voraussichtlich zwischen 2,94 Milliarden Euro und 1,99 Milliarden entzogen werden. Das entspricht etwa 74 Prozent der Bruttowerbeumsätze mit Lebensmittelwerbung und damit fast acht Prozent der Bruttowerbeumsätze des Jahres 2022 insgesamt.

  • Das KLWG beschneidet die wichtigste Finanzierungsgrundlage der privatwirtschaftlichen Rundfunkunternehmen und schwächt damit ihre Wettbewerbsposition gegenüber öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die sich überwiegend aus Rundfunkbeiträgen finanzieren. Damit wirkt das geplante Werbeverbot als „Brandbeschleuniger“ für das schleichende „Mediensterben“ und gefährdet somit die Meinungs- und Medienvielfalt in Deutschland. In der Konsequenz droht eine fundamentale Verschiebung im dualen Rundfunksystem. Die Schwächung des privaten Rundfunks ist gleichbedeutend mit einer indirekten Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der vom Werbeverbot kaum betroffen ist, und ggf. auch einer indirekten Stärkung von Medienplattformen im Internet wie Netflix und AmazonPrime, welche weniger auf Werbeerlöse angewiesen sind, da sie sich über monatliche Beiträge finanzieren. Damit steigt tendenziell die Notwendigkeit und auch Abhängigkeit, Meinungspluralismus und Medienvielfalt vor allem im
    öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu gewährleisten. Anders ausgedrückt: Durch ein Werbeverbot wird künstlich erschwert, dass Meinungspluralismus und Medienvielfalt auch durch Markt und Wettbewerb und privates Unternehmertum in einer dualen Medienordnung erbracht werden können.

  • Das geplante Werbeverbot schwächt nicht nur die privatwirtschaftlichen Rundfunkunternehmen. Es bedeutet ebenfalls Umsatzeinbußen für Agenturen (Media-Agenturen sowie Werbe- und Kreativagenturen) und deren Dienstleister,* wie z. B. Regisseuren, Filmproduzenten, Fotographen, Druckereien sowie Stylisten. Laut den Umfragen des Gesamtverbands Kommunikationsagenturen ist die Lebensmittelbranche der größte Auftraggeber der GWA-Agenturen. Der Lebensmittelsektor gehört dabei seit 2017 zu den Top 5-Auftraggebern und belegt seit zwei Jahren den ersten Platz.

  • Zudem hat das Werbeverbot Auswirkungen auf die Marktstruktur und die Innovationsanreize der werbetreibenden Unterhemen der Lebensmittelbranche. Werbung ist ein wichtiges Kommunikationsinstrument der Unternehmen. Sie dient der Sichtbarmachung von Unternehmen und ihren Produkten und erhöht darüber die Erfolgswahrscheinlichkeit von Produktinnovationen. Ohne die Möglichkeit, Produktinnovationen bewerben zu dürfen, laufen die Unternehmen Gefahr, Verluste mit der Produktinnovation einzufahren. Dies reduziert die Innovationsanreize der etablierten Unternehmen und Marktzutritte durch Newcomer. In der Folge werden bestehende Marktstrukturen verfestigt und der Wettbewerbsdruck gesenkt. Die Reduzierung des Wettbewerbsdrucks schmälert zusätzlich die Innovationsanreize der etablierten
    Unternehmen.

Gutachten

Gutachten: Strategien für die Bewirtschaftung von Gasspeichern durch Trading Hub Europe
Juni 2023

Im Auftrag der #Bundesnetzagentur hat Düsseldorf Competition Economics (gemeinsam mit dem Büro für Energiewirtschaft und technische Planung) Strategien für die Bewirtschaftung von #Gasspeichern durch Trading Hub Europe GmbH entwickelt. Trading Hub Europe GmbH wurde im vergangenen Jahr von der #Bundesnetzagentur mit der Beschaffung von #Erdgas zur Einspeicherung beauftragt, um die #Versorgungssicherheit im Winter zu gewährleisten.

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Das Gutachten zeigt außerdem:

  • Trading Hub Europe GmbH hatte zu Beginn der Speicherbewirtschaftung nur wenig Spielraum bei der Beschaffung und nicht alle Vermarktungsmöglichkeiten standen dem Unternehmen zur Verfügung, was zu vergleichsweise hohen Kosten bei der Beschaffung geführt hat.

  • Trading Hub Europe GmbH hat die Gasmarktpreise nicht in marktunüblicherweise Weise beeinflusst. Zwar wirkt sich in einem Markt mit knappem Angebot jede zusätzliche Nachfrage tendenziell preistreibend aus. Der starke Preisanstieg im Sommer 2022 ist jedoch nicht allein und ausschließlich auf das Speicherverhalten von Trading Hub Europe GmbH zurückzuführen. Vielmehr dürfte der Grund für die Preissteigerungen darin liegen, dass zu diesem Zeitpunkt europaweit die Speicher befüllt wurden und gleichzeitig erhebliche russische Gaslieferungen weggefallen sind.

Gutachten

Entwicklung der Kanalisierungsquote des gewerblichen Automatenspiels in Deutschland
März 2023

Fritz, D., Haucap J., Thorwarth, S.

Eine Studie im Auftrag der VDAI Verlags- und Veranstaltungsgesellschaft mbH.

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Zusammenfassung

Die Ergebnisse zeigen, dass die Kanalisierungsquote im Jahr 2012, also bevor neue restriktive Regulierungsmaßnahmen des Glücksspielstaatsvertrags 2012 und der sechsten/siebten Novellierungen der Spielverordnung 2014 ihre Wirkung zeigten, auf einem Höchststand von 96 Prozent lag. Regulierung war damals erfolgreich, ein Schwarzmarkt zu diesem Zeitpunkt kaum mehr vorhanden. Anschließend bewirkten die Regelungsverschärfungen 2012/14 jedoch eine fatale Trendumkehr. Die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen machten das legale regulierte Angebot an Geldspielgeräten aus Verbrauchersicht unattraktiver, verhinderten die weitere natürliche Ausdehnung des legalen Marktes zur Deckung der bestehenden Verbrauchernachfrage und schufen hingegen Raum für ein Wachstum des illegalen und unregulierten Marktes. Bis zum Jahr 2022 führte dies zu einem Absinken der Kanalisierungsquote auf nur noch 54 bis 70 Prozent. Der Schwarzmarktanteil betrug also 30 bis 46 Prozent.

Allerdings gilt zu berücksichtigen, dass die Änderungen der sechsten bzw. siebten Novelle der Spielverordnung in der Praxis größtenteils erst ab Ende 2018 und 2019 wirkten. Weiterhin bestehen bis heute noch Übergangsregelungen bezüglich der Mehrfachkonzessionen und Mindestabstandsregeln für Bestandsspielhallen. Die negativen Auswirkungen dieser noch nicht vollständig umgesetzten Restriktionen sind in der berechneten bereits sehr niedrigen Kanalisierungsquote von 2022 demnach noch gar nicht berücksichtigt. Unter den bestehenden Regulierungsmaßnahmen muss daher davon ausgegangen werden, dass die Kanalisierungsquote zukünftig noch weiter absinken wird. In dieser Studie wurde hierzu eine Prognose entwickelt, die zu dem Ergebnis kommt, dass die Kanalisierungsquote bei unveränderter Regulierung im Jahr 2026 bei nur noch 38 bis 55 Prozent liegen wird. Das heißt: 2026 dürfte, falls die Politik nicht tätig wird, bereits (weit) über die Hälfte der Gesamtnachfrage nach Automatenspielen durch illegale Schwarzmarktangebote bedient werden.

Diese Entwicklung bestätigt auch der dargelegte Kanalisierungsindex. Dieser gibt die kanalisierende Wirkung der Maßnahmenbündel der unterschiedlichen Regulierungsregime an. Je höher der berechnete Indexwert ist, desto zielführender ist das Maßnahmenbündel im Hinblick auf eine hohe Kanalisierungsrate. Für das Regulierungsregime I, also den Zeitraum vor dem Jahr 2006, wurde ein Indexwert von 156 berechnet. Die Kanalisierungsquote lag im Jahr 2006 bei nur noch 59 Prozent. Demzufolge war das damalige Maßnahmenbündel nicht geeignet, das Spiel hinreichend in legale Bahnen zu kanalisieren. Das Maßnahmenbündel des heute geltenden Regulierungsregimes III wurde mit einem Wert von 117 bewertet. Damit weist die heutige Regulierung des gewerblichen Automatenspiels eine noch schlechtere Kanalisierungswirkung auf als die Regulierung vor dem Jahr 2006. Eine Trendumkehr ist unter dem aktuellen Regulierungsregime nicht möglich; es ist keinesfalls dazu geeignet, das staatsvertraglich festgeschriebene Kanalisierungsziel zu erreichen. Folglich besteht dringender politischer bzw. regulatorischer Handlungs- und Nachsteuerungsbedarf.

Meinung

Verbote, Verbote und noch mehr Verbote
März 2023

Beim Klimaschutz drängt die Zeit! In seiner Kolumne für die Rheinische Post erklärt unser Partner Justus Haucap, warum die Strategie von Wirtschaftsminister Robert Habeck falsch ist und ein deutsches Tempolimit so gut wie nichts zum Klimaschutz beitragen kann.

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Meinung

Werbeverbot für Dickmacher: Warum Minister Cem Özdemir irrt
März 2023

Geht es nach Ernährungsminister Cem Özdemir, sollen Kinder mit Werbeverboten vor ungesunden Lebensmitteln geschützt werden. In der Rheinischen Post erklärt unser Partner Justus Haucap, warum Özdemirs Vorhaben nichts bringt.

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Interview

Haucap: "Die Instrumente reichen nicht aus"
November 2022

Das Bundeswirtschaftsministerium plant die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Lebensmittelzeitung hat hierzu mit unserem Partner Prof. Dr. Justus Haucap ein Interview geführt.

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Interview

Haucap: „Leider hat Aldi keine Tankstellen“
Juni 2022

In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) erklärt unser Partner Prof. Dr. Justus Haucap, warum der Tankrabatt nicht bei den Verbrauchern ankommt und plädiert für eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts. "Entflechtungen sollen im Extremfall möglich sein", so Haucap. Im Mineralölmarkt sieht er vor allem die Rolle der Raffinerien kritisch. Nach einem Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, soll das Wettbewerbsrecht verschärft und das Kartellamt mit zusätzlichen Befugnissen als bisher ausgestattet werden.
Haucap regte zudem auch Reformen in einem anderen Bereich an. "Mit einer Aufspaltung der Bahn könnte die Ampelkoalition ein Zeichen setzen, dass sie es mit der Stärkung des Wettbewerbs ernst meint."

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Gutachten

Funktionsdefizite auf dem Wirtschaftsprüfungsmarkt
Mai 2022

Haucap, J., C. Kehder, M. Prüfer

Eine Studie im Auftrag der Mazars GmbH & Co. KG

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Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick:

  • Der Wirtschaftsprüfungsmarkt weist fundamentale Funktionsdefizite auf, die einen wirksamen Wettbewerb im Marktsegment „Unternehmen von öffentlichem Interesse“ behindern. Dies wirkt sich negativ auf die Prüfungsqualität aus und birgt Risiken für das hohe öffentliche Interesse an der Stabilität von Finanzmärkten, Investitionen und Wachstum.

  • Die Probleme hoher Marktkonzentration und Markteintrittsbarrieren lösen sich nicht von selbst: Eine Anpassung des Marktdesigns ist dringend erforderlich und politisch vereinbart. In ihrem Koalitionsvertrag 2021 haben die Regierungsparteien festgelegt, der hohen Marktkonzentration entgegenzutreten. Auch die EU-Kommission hat jüngst mit einer Konsultationsrunde die Reform des europäischen Rechtsrahmens für den Wirtschaftsprüfungsmarkt eingeleitet.

  • Verschiedene Reformoptionen für die Lösung der Wettbewerbsprobleme stehen bereit. Sie versprechen Marktvielfalt, Qualität und Finanzmarktstabilität zu fördern. Zu den möglichen Maßnahmen gehören Gemeinschaftsprüfungen nach dem Vier-Augen-Prinzip, eine staatliche Prüferbestellung, die Deckelung von Marktanteilen sowie wettbewerbssensible Kriterien für die Vergabe öffentlicher Prüfungsaufträge.

Meinung

Haucap: "Die Auswirkungen eines Gasembargos wären insbesondere in NRW spürbar"
April 2022

Welche Auswirkungen hätte ein Embargo von russichem Gas? In seiner Kolumne in der Rheinischen Post geht unser Partner Prof. Dr. Justus Haucap davon aus, dass ein Embargo von russischem Gast insgesamt zwar verkraftbar wäre, aber insbesondere NRW als bedeutendster Chemiestandort in Deutschland die Auswirkungen besonders spüren würde.
Lesen Sie die gesamte Kolumne

Meinung

Die Ordnung der Wirtschaft: Damit der Strom fließt
April 2022

Seit Kriegsausbruch möchte die Bundesregierung Deutschland unabhängiger von russischen Energieimporten machen. Doch für eine stabile Energieversorgung braucht es mehr, schreibt unser Partner Prof. Dr. Justus Haucap, gemeinsam mit Prof. Dr. Veronika Grimm (Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung/ Uni Erlangen-Nürnberg) und Prof. Dr. Jürgen Kühling (Vorsitzender der Monopolkommission/ Uni Regensburg), in einem Gastbeitrag für die F.A.Z.

Zum F.A.Z.-Gastbeitrag "Damit der Strom sicher fließt"

Veröffentlichung

Kartellschadensermittlung im Spannungsfeld zwischen Präzision und Effizienz: Prinzipielle Anforderungen aus ökonomischer Perspektive und praktische Handlungsoptionen
März 2022

Haucap, J., U. Heimeshoff, Zeitschrift für Wettbewerbsrecht, Vol. 20, No. 1, pp. 80-103.

Zusammenfassung
Kartellschadensersatzverfahren sind regelmäßig mit ökonomischen Gutachten beider Parteien verbunden. Typischerweise weichen diese Gutachten in ihren Ergebnissen deutlich voneinander ab. Während die Gutachten der beklagten Parteien fast immer zu dem Ergebnis kommen, dass kein Schaden entstanden sei, enthalten die Gutachten der Kläger immer das Ergebnis, dass sehr wohl ein – meist ganz erheblicher – Schaden entstanden sei. Für das Gericht ergibt sich – gerade nach den Urteilen des Bundesgerichtshofs in Schienenkartell II und LKW-Kartell II – die Notwendigkeit, diese ökonomischen Gutachten umfassend zu würdigen. Der vorliegende Beitrag bietet dazu Hilfestellung an und greift die wichtigsten Probleme bei der Wahl geeigneter Ansätze zur Schadensermittlung auf, welche bei der Würdigung ökonomischer Schadensgutachten einbezogen werden sollten. Darüber hinaus befassen wir uns mit Möglichkeiten zur Ersteinschätzung der Schäden in bestimmten Kartellfällen und diskutieren den Nutzen von Schadensvermutungen zur Beurteilung des Einzelfalls. In diesem Kontext diskutieren wir zum einen die Arbeit von Gerichtsgutachtern. Zum anderen entwickeln wir einen eigenen Vorschlag zur Erstellung von Ersteinschätzungen zur Höhe kartellbedingter Schäden als Hilfestellung für die Gerichte inklusive der institutionellen Ausgestaltung eines solchen Ansatzes.

Meinung

WiWo-Streitgespräch mit Justus Haucap: Braucht Deutschland Rundfunkgebühren?
Januar 2022

18,36 Euro Gebühr kostet der öffentlich-rechtliche Rundfunk jeden Monat. Weniger würde auch reichen, meint der Ökonom Justus Haucap. Kommunikationswissenschaftler Walter Hömberg sieht das anders. Ein Streitgespräch, erschienen in der WirtschaftsWoche.

Gutachten

B2B-Plattformen - Potenziale, Hemmnisse und Handlungsoptionen am Beispiel von Nordrhein-Westfalen
August 2021

Haucap, J., Kehder, Ch., Loebert I., Nomos 2021.

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Zusammenfassung
Vor dem Hintergrund der ungebremsten Dynamik, welche digitale Technologien und 46 darauf basierende Geschäftsmodelle der Plattformökonomie aufweisen, untersucht die vorliegende Studie die Potenziale und Hemmnisse für den Aufbau von Plattformen im B2B-Bereich am Beispiel von Nordrhein-Westfalen. Die Studie entwickelt zudem Optionen, wie Potenziale weiter gefördert sowie Hemmnisse abgebaut werden können. Zwei Standortvorteile stechen dabei für Nordrhein-Westfalen hervor: der starke industrielle Sektor (u.a. Maschinenbau, Chemische Industrie oder der Stahl- und Metallindustrie und -verarbeitung) sowie Nordrhein-Westfalen als Standort zahlreicher internationaler Messen.

Meinung

Streitgespräch mit Justus Haucap und Marcel Fratzscher: Wie gerecht ist Deutschland?
August 2021

Die Kluft zwischen arm und reich wächst. Unser Partner Prof. Dr. Justus Haucap diskutiert im Handelsblatt mit Prof. Dr. Marcel Fratzscher (DIrektor DIW) über Lösungen, wie sich die Lücke schließen lässt.

Zum Streitgespräch im Handelsblatt.

Gutachten

Gutachten: Chancengleichheit am Messestandort Deutschland
Juli 2021

Haucap, J., D. Fritz, S. Thorwarth. Ein Gutachten im Auftrag des Fachverbands Messen und Ausstellungen e.V. (FAMA).

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Zusammenfassung

Das Messewesen in Deutschland weist – im Gegensatz zu nahezu allen anderen Staaten – die
Besonderheit auf, dass öffentliche Messegesellschaften nicht nur Betreiber der Messe-Infrastruktur sind,
sondern als vertikal integrierte Anbieter auch eigene Messen betreiben und damit in Konkurrenz zu
privaten Messeveranstaltern stehen. Die privaten Messeveranstalter sind dabei nicht integriert, sondern
auf den Zugang zur Messe-Infrastruktur der öffentlichen Messegesellschaften angewiesen und somit von
diesen abhängig.

Wettbewerbspolitisch liegt hier die Gefahr einer wettbewerbswidrigen Selbstbevorzugung. Diese kann
sich zum einen in dem Anreiz manifesteren, „hauseigene“ Messen gegenüber sogenannter Fremdmessen
bevorzugt zu behandeln, etwa bei der Vergabe von Terminslots. Zum anderen kann aber auch die alleinige
Weitergabe von Informationen innerhalb einer Messegesellschaft – also zwischen dem Betreiber der
Messe-Infrastruktur und den hauseigenen Messe-Organisatoren – zu Nachteilen für private
Messebetreiber führen. Im ungünstigsten Fall kann ein vertikal integrierter Anbieter eine Messe sogar
selbst übernehmen und ausrichten.

Um diese Problemlage zu analysieren, wurde die DICE Consult GmbH („DICE Consult“) unter Federführung
von Professor Dr. Justus Haucap vom Fachverband Messen und Ausstellungen e.V. („FAMA“) mit einer
Kurzexpertise über die Chancengleichheit am Messestandort Deutschland betraut. Das vorliegende
Gutachten ist das Ergebnis dieser Beauftragung.

Im Kern zeigt sich, dass eine echte Chancengleichheit aktuell am Messestandort Deutschland nicht
gegeben ist. Zum einen haben vertikal integrierte Anbieter faktische Anreize zu einer Selbstbevorzugung,
zum anderen existieren keine wirksamen Compliance Regeln. Ratsam wäre daher, wenn sich die
Messewirtschaft zu einem Code auf Conduct verpflichten würden, um eine etwaige Diskriminierung und
eine wettbewerbsschädliche Selbstbevorzugung zu vermeiden.

Veröffentlichung

Praxis der Kartellschadensermittlung - Ökonomische Evidenz zur Effektivität von Kartellen
Juli 2021

Coppik, J., U. Heimeshoff, Handelsblatt Fachmedien.

Zur Buchbestellung

Inhalt

Die Bemessung von Kartellschäden ist zu einer zentralen Aufgabe der Zivilgerichte in Kartellschadensersatzklagen geworden. Dabei steht zumeist die Frage im Mittelpunkt, wie sich die Preise ohne Kartellabsprache entwickelt hätten. Sie ist schwierig zu beantworten, daher werden zur Schadensermittlung vielfach ökonomische Gutachten eingefordert. Die Interpretation dieser Gutachten wird jedoch durch das interdisziplinäre Anforderungsprofil im Schnittfeld von Recht und Ökonomie für alle Beteiligten – Richter, Anwälte, Mandanten – zu einer großen Herausforderung.

Das Buch „Praxis der Kartellschadensermittlung“ schlägt die Brücke zwischen den Disziplinen Recht und Ökonomie. Es gibt Ihnen einen einzigartigen kompakten Überblick über die Ergebnisse der aktuellen empirischen Studien zur Kartelleffektivität und beleuchtet deren Aussagekraft in Bezug auf vor Gericht zu entscheidende Einzelfälle.

Erstmalig bekommen Sie als juristischer Entscheidungsträger eine derartig kompakte, interdisziplinäre und umfassende Darstellung zum Thema Kartelleffektivität an die Hand. Das Werk unterstützt Sie dabei, auf der Grundlage der ökonomischen Erkenntnisse richtige Entscheidungen zu treffen.

Zudem geben die Autoren einen anwendungsorientierten Überblick über die wesentlichen Konzepte zur Erstellung ökonomischer Schadensbegutachtungen (nebst Kriterien zur Beurteilung empirischer Schadensschätzungen) und setzen sich mit deren Anwendung in der Rechtspraxis auseinander. Dies rundet die Arbeit zu einer übersichtlich gehaltenen Zusammenfassung der praxisrelevanten Grundlagen der Kartellschadensermittlung ab.

Gutachten

Foresight-Studie: Soziale Marktwirtschaft in der digitalen Zukunft
Juni 2021

Wie muss das Modell der Sozialen Marktwirtschaft weiterentwickelt werden, um die Voraussetzungen für einen erfolgreichen digitalen Wandel in Deutschland und Europa zu schaffen? Dazu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Mai 2019 einen strategischenr Vorausschauprozess zu den wirtschaftlichen Perspektiven der Digitalisierung gestartet und Düsseldorf Competition Economics (damals DICE Consult) gemeinsam mit dem VDI Technologiezentrum und dem Juristen Prof. Dr. Christoph Busch [Universität Osnabrück] beauftragt, Zukunftsszenarien zu den wirtschaftlichen Perspektiven der Digitalisierung zu entwickeln sowie daraus wirtschaftspolitische Handlungsoptionen zur Anpassung des ordnungspolitischen Rahmens der Sozialen Marktwirtschaft abzuleiten. Die Ergebnisse der Studie wurden am 18. Juni 2021 im Rahmen einer Konferenz unter Teilnahme von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier präsentiert.

Download Foresight Bericht [.pdf]

Veröffentlichung

The Effects of Private Damage Claims on Cartel Stability: Experimental Evidence
Juni 2021

Bodnar, O., M. Fremerey, H.-T. Normann und J. Schad, The Effects of Private Damage Claims on Cartel Stability: Experimental Evidence, Forthcoming in The Journal of Law, Economics, & Organization.

Abstract

Private damage claims against cartels may have negative effects on leniency: whereas whistleblowers
obtain full immunity regarding the public cartel fines, they have no or only restricted protection against
private third-party damage claims. This may stabilize cartels. We run an experiment to study this
issue. Firms choose whether to join a cartel, may apply for leniency afterwards, and then potentially face
private damages. We find that the implementation of private damage claims reduces cartel formation but
makes cartels indeed more stable. The negative effect of damages is avoided in a novel setting where the
whistleblower is also protected from damages.

Meinung

Haucap: Die Freigabe der Impfpatente wäre langfristig fatal
Juni 2021

Die Freigabe der Patente für Corona-Impfstoffe mag kurzfristig wie ein preiswerter Beitrag zum schnelleren Impfen und zur Eindämmung der Pandemie in der Welt aussehen. Langfristig wären die Folgen einer Beschneidung der Patentrechte aber fatal, schreibt Düsseldorf Competition Economics Partner Prof. Dr. Haucap in der WELT. In seinem Gastbeitrag nennt er vier Gründe, weshalb die Bundesregierung internationalem Druck unbedingt standhalten müsse.

So sei erstens nicht klar, ob eine Freigabe der Patente überhaupt die Produktion vergrößern könne. Zweitens würden zukünftige Innovationsanreize zerstört, drittens habe BionTech kein Monopol, da mehrere Anbieter bereits zugelassen seien und viertens gibt es bessere Alternativen zur Patentfreigabe. So könne der Export von Impfstoffen durch die Industrienationen stärker unterstützt werden als bisher.

Zum Beitrag

Gutachten

Preis-Kosten-Scheren im Telekommunikationssektor
März 2021

Haucap J., U. Heimeshoff und N. Gösser, Preis-Kosten-Scheren im Telekommunikationssektor, Nomos-Verlag, März 2021.

Bestellink

Abstract

Für den Wettbewerb auf Telekommunikationsmärkten sind Tests zur Feststellung von Preis-Kosten-Scheren von wachsender Bedeutung, da sowohl Preisdifferenzierung zwischen Endkunden als auch Produktbündelungen zunehmen, welche auf regulierten und unregulierten Vorleistungen beruhen. Die vorliegende Studie fasst zunächst die Theorie der Verdrängungspreise und die europäische und deutsche Fallpraxis in Bezug auf Preis-Kosten-Scheren zusammen. Auf dieser Basis werden Vorschläge erarbeitet, mit deren Hilfe das bisherige Testverfahren pragmatisch angepasst werden kann, um Preis-Kosten-Scheren in bestimmten Tarifen/Tarifbündeln besser identifizieren zu können.

Veröffentlichung

The EU Digital Markets Act - A Report from a Panel of Economic Experts
Februar 2021

Cabral L., J. Haucap, G. Parker, G. Petropoulos, T. Valletti und M. Van Alstyne, The EU Digital Markets Act, Publications Office of the European Union, Luxembourg, 2021.

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Abstract
Over the last years, several reports highlighted the market power of very large online platforms that are gatekeeping intermediaries between businesses and consumers, and the difficulty for classic competition policy tools to deal effectively with anti-competitive practices in these platforms. In response to this, the European Commission recently published a proposal for a Digital Markets Act (DMA) to complement existing competition policy tools by means of ex-ante obligations for platforms. This report presents an independent economic opinion on the DMA, from a high-level Panel of Economic Experts, established by the JRC and based on existing economic research and evidence. The Panel endorses the vision encapsulated in the DMA, including the designation of large gatekeeper platforms and a series of ex-ante obligations they should comply with. The Panel points out the challenge of striking a balance between the benefits from network effects of large platforms and the potential negative effects from anti-competitive behaviour and winner-takes-all market forces in online services. While some types of anti-competitive behaviour are well-known from classic competition cases, data-driven multi-sided platforms have found new ways of tying, bundling and self-preferencing that present new challenges. The report explores these behaviours in specific settings, including in online advertising and mobile ecosystems. It discusses ways to use valuable data gathered by platforms for pro-competitive purposes and the wider benefit of society in order to achieve a higher standard of fairness in the distribution of the social value generated by large platforms. Information asymmetry between platforms and regulators remains an issue in the effective implementation of the obligations.

Gutachten

Studie: Zukünftige Glücksspielbesteuerung im Rahmen des Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrags
Januar 2021

Haucap, J., D. Fritz, S. Thorwarth.

Ein Gutachten im Auftrag des Deutschen Sportwettenverbands (DSWV) und des Deutschen Online Casinoverbands (DOCV).

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Kurzfassung

Die Bundesländer haben sich auf den Entwurf des Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrags („GlüStV 2021“) geeinigt, der am 1. Juli 2021 in Kraft treten soll. Der Entwurf des GlüStV 2021 baut auf dem bisherigen Glücksspielstaatsvertrag auf und lockert die bisherige strikte Verbotspolitik im Glücksspielwesen, die sich vor allem im Zuge der Digitalisierung als nicht mehr zeitgemäß erwiesen hat.

Unter anderem sollen bestimmte Online-Glücksspiele unter strengen Regulierungsauflagen ermöglicht werden, wobei unterschieden werden soll zwischen (i) virtuellen Automatenspielen, (ii) Online-Poker und (iii) Online-Casinospielen (Roulette, Black Jack etc.). Neben dem GlüStV 2021 ist die Ausgestaltung der Besteuerung dieser Online-Glücksspiele ein zentraler Punkt der Neuregulierung. Die Besteuerung hat einen entscheidenden Einfluss darauf, ob die Ziele des GlüStV 2021 erreicht werden können. Das vorliegende Gutachten untersucht, wie die Besteuerung des Online-Glücksspiels ausgestaltet werden muss, damit die Ziele des GlüStV 2021 erreicht und unterstützt werden können.

Eine effektive Kanalisierung hin zu legalen Online-Glücksspielen muss durch eine funktionierende Besteuerung flankiert werden, welche Unterschiede der einzelnen Spielformen berücksichtigt und welche das legale Glücksspiel für Spieler nicht so unattraktiv macht, dass diese doch im nicht-legalen Markt spielen. Genau dies wäre bei einer Besteuerung des Spieleinsatzes in Höhe von acht Prozent jedoch zu erwarten: Eine solche Spieleinsatzsteuer gefährdet das Ziel der Kanalisierung des Glücksspiels in massiver Weise, weil eine Spieleinsatzsteuer von acht Prozent die möglichen Ausschüttungsquoten und somit die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des legalen Spiels so eklatant verschlechtert, dass viele Spieler lieber im nicht-legalen Markt spielen werden.
Da eine achtprozentige Spieleinsatzsteuer mit einer deutlichen Verschlechterung für all diejenigen Spieler einhergeht, welche ihre Spielaktivitäten im regulierten Markt tätigen, werden sehr viele dieser Spieler in den nicht-regulierten bzw. den Schwarzmarkt abwandern bzw. dort verbleiben. Das übergeordnete Ziel der Kanalisierung wird somit gänzlich verfehlt, sodass (a) auch die anderen Ziele des GlüStV 2021, wie der Jugend- und Spielerschutz, verfehlt werden, da sich diese nicht im nicht-regulierten Markt verfolgen lassen, und (b) auch das besteuerbare Gesamtspielvolumen drastisch sinkt und somit das erwartete Steueraufkommen nicht erreicht wird. Somit wirkt eine Spieleinsatzsteuer nicht nur dem Kanalisierungsziel, sondern auch den anderen Zielen des GlüStV sowie den fiskalischen Interessen gänzlich entgegen. Der GlüStV 2021 wird somit unter einer Besteuerung des Spieleinsatzes gänzlich scheitern.

Beispiele aus anderen Ländern zeigen, dass die Besteuerung des Online-Glückspiels effektiv nur über eine Bruttospielertragssteuer funktionieren kann. Diese sollte im Optimalfall zwischen 15 und 20 Prozent liegen. Nur so lässt sich eine hohe Kanalisierungsquote bei gleichzeitig hohem Steueraufkommen erreichen. Da Lotterien und Sportwetten sich maßgeblich in Funktionsweise, Ausschüttungsquoten und Wettbewerbsintensität von virtuellen Automatenspielen, Online-Poker und Online-Casino unterscheiden, sollten wenigstens diese drei Spielvarianten nicht einer Spieleinsatzsteuer unterliegen, sondern einer Bruttospielertragssteuer. Nur so lassen sich alle im GlüStV 2021 formulierten Ziele erreichen. Erwägenswert wäre darüber hinaus, auch bei Lotterien und Sportwetten die Besteuerung auf eine Bruttospielertragssteuer umzustellen.

Veröffentlichung

Messung der Wettbewerbsverhältnisse in der Stromerzeugung: Der Return on Withholding Capacity Index (RWC)
Januar 2021

Bataille, M., O. Bodnar, A. Steinmetz und S. Thorwarth, Wirtschaft und Wettbewerb, Heft 01, Seite 25-29.

Veröffentlichung

Vertical Relations, Pass-through, and Market Definition: Evidence from Grocery Retailing
Dezember 2020

Haucap, J., U. Heimeshoff, G. Klein, D. Rickert und C. Wey, Vertical Relations, Pass-through, and Market Definition: Evidence from Grocery Retailing, International Journal of Industrial Organization 74, 102693.

Kurzfassung

Wir untersuchen, wie sich unterschiedliche Durchleitungsraten, von den Input- bis zu den Endverbraucherpreisen, und unterschiedliche vertikale Verträge auf die Definition des vorgelagerten Marktes auswirken. Einfache theoretische Überlegungen legen nahe, dass vertikale Beschränkungen im Vergleich zu linearen Großhandelspreisen höhere Durchleitungsraten induzieren und somit zu einer breiteren Marktdefinition führen. Um die empirischen Implikationen unserer theoretischen Behauptung zu quantifizieren, werdem Daten aus dem Lebensmitteleinzelhandel verwendet. Wir stellen fest, dass die Preisbindung beim Wiederverkauf zu größeren vorgelagerten Marktdefinitionen führt als die lineare Preisgestaltung. Daher raten wir den Wettbewerbsbehörden, vertikale Marktstrukturen sorgfältig zu modellieren, wann immer sie eine unvollständige Weitergabe für wichtig halten.

Meinung

Haucap: "Elegant wäre es, Apple zu verpflichten, andere App-Stores zuzulassen"
November 2020

Auf dem IPhone können Entwickler ihre Apps nur über den Apple App-Store anbieten und vertreiben. Das sorgt für Unmut. Die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) hat hierzu unser Partner Prof. Dr. Justus Haucap befragt.

Zum Interview

Meinung

Webtalk mit Justus Haucap: Wie fair sind die Lebensmittelpreise?
November 2020

Im Webtalk RECHT BEKÖMMLICH spricht unser Partner Prof. Dr. Justus Haucap mit dem Experten für Lebensmittelkartellrecht Dr. Kim Manuel Künstner über die Entstehung von "Billigpreisen" für Lebensmittel entlang der Lieferkette. In den 45 Minuten erörterten die Wettbewerbsexperten, ob die Preise wirklich zu heiß sind.

Zur Aufzeichnung

Meinung

Haucap: "Die GWB-Novelle ist gut und sie ist überfällig"
September 2020

In einem Interview mit der WirtschaftsWoche lobt unser Partner Prof. Dr. Justus Haucap den Kabinettsentwurf der 10. GWB Novelle.

Künftig habe es das Bundeskartellamt deutlich leichter, den Plattformunternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung haben, gewisse Praktiken zu verbieten - und zwar, bevor es zum Missbrauch der Marktstellung kommt, so Haucap. Zudem sei eine Zerschlagung von Google und Co. nicht zielführend. Stattdessen plädiert der Wettbewerbsökonom dafür, die Unternehmen zu regulieren und deren konkretes Verhaltens zu kontrollieren.

Zum Interview auf wiwo.de

Veröffentlichung

Smoothing Time Fixed Effects
Juli 2020

Goesser N., N. Moshgbar, Smoothing Time Fixed Effeckts, DICE Discussion Paper No. 343, Juli 2020.

Abstract

Controlling for time fixed effects in analyses on longitudinal data by means of time-dummy variables has long been a standard tool in every applied econometrician’s toolbox. In order to obtain unbiased estimates, time fixed effects are typically put forward to control for macroeconomic shocks and are (almost) automatically implemented when longitudinal data are analyzed. The applied econometrician’s toolbox contains however no standard method to control for time fixed effects when time-dummy variables are not applicable. A number of empirical applications are crucially concerned with both suffering from bias due to omitting time and time-dummies being inapplicable. This paper introduces a simple and readily available parametric approach to approximate time fixed effects in case time dummy variables are not applicable. Applying Monte Carlo simulations, we show that under certain regulatory conditions, trend polynomials (smoothing time fixed effects) yield consistent estimates by controlling for time fixed effects, also in cases time-dummy variables are inapplicable. As the introduced approach implies testing nested hypotheses, a standard testing procedure enables the identification of the order of the trend polynomial. Applications that may considerably suffer from bias in case time fixed effects are neglected are among others cartel overcharge estimations, merger and regulation analyses and analyses of economic and financial crises. These applications typically divide time into event and control periods, such that standard time dummies may not be applicable due to perfect multicollinearity. In turn, their estimates of interest most crucially need to be purged from other (unobserved) time dependent factors to be consistent as time may by construction induce omitted-variable bias.

Veröffentlichung

Public Procurement of Innovation: Evidence from a German Legislative Reform
Juli 2020

Czarnitzki, D., P. Hünermund und N. Moshgbar, International Journal of Industrial Organization 71, 102620.

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Meinung

Staat am Steuer
Juni 2020

Die Corona-Krise hat zu einem fast vollständigen Zusammenbruch der Luftfahrt geführt. Der Staat hilft der Lufthansa mit Milliarden Euro und wird mit 20 Prozent Eigentümer des Unternehmens. Wann und wo ist ein Staatseinstieg gerechtfertigt? Und wie wird man den Staat wieder los? Gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Monopolkommission Prof. Dr. Achim Wambach hat unser Partner Prof. Dr. Justus Haucap in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) über Antworten nachgedacht.

Zum Beitrag

Gutachten

A Note on the Sale of Thyssenkrupp’s Elevator and Escalator Business
Februar 2020

Haucap, J., C. Kehder

In May 2019, first press reports emerged that Thyssenkrupp AG may potentially sell parts of its elevator division, which produces both elevators and escalators. In early September 2019, Thyssenkrupp AG announced that it also considers the option to sell the entire elevator division as a whole. Kone Corporation, a major player in the elevator and escalator industry (“E&E industry”), has publicly signalled its interest in an acquisition. The Company further signalled that in case of a successful bid it would divest the complete European elevator business of Thyssenkrupp to the private equity firm CVC for antitrust reasons. Several other buyout groups compete with Kone without facing similar antitrust issues. We use the “battle for Thyssenkrupp’s crown jewel” as an opportunity to discuss competitive effects of mergers in highly concentrated markets.

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Meinung

Justus Haucap im Interview mit Who's Who Legal
Februar 2020

Düsseldorf Competition Economics (damals noch DICE Consult)-Partner Prof. Dr. Justus Haucap spricht im Interview mit dem Juristen-Netzwerk "Who's Who Legal" über die Zukunft des Wettbewerbs.
Lesen Sie hier das vollständige Interview

Veröffentlichung

The Impact of Consumer Protection in the Digital Age: Evidence from the European Union
Januar 2020

Haucap, J., U. Heimeshoff und A. Rösner, The Impact of Consumer Protection in the Digital Age: Evidence from the European Union, International Journal of Industrial Organization 73, 102585.

We investigate the effect of an EU-wide consumer protection regulation on consumer trust as well as consumer behavior. The Unfair Commercial Practice Directive (UCPD) was implemented by EU member states between 2007 and 2010. We utilize data from the Special and Flash Eurobarometer for the years between 2006 and 2014 and experts’ evaluation on consumer protection levels before the introduction of the regulation. This rich data set allows us to apply a difference-in-difference estimator with multiple time periods. We find a significant relationship between the introduction of the UCPD and consumer trust and cross-border purchases for countries with a low consumer protection level before the introduction of the UCPD. The relationship increases over time and stays then relatively constant.

Veröffentlichung

Plattformökonomie: neue Wettbewerbsregeln — Renaissance der Missbrauchsaufsicht
Januar 2020

Haucap, J., Plattformökonomie: neue Wettbewerbsregeln — Renaissance der Missbrauchsaufsicht, Wirtschaftsdienst, Heft 13, S. 20–29.

Zum Beitrag

Die Plattformökonomie entwickelt sich rasant und intensiviert den Wettbewerb. Dieser an sich positiven Entwicklung steht ein hohes Risiko der Marktabschottung durch marktbeherrschende Plattformen gegenüber. Einige Plattformunternehmen dominieren die Weltmärkte und verfügen über eine erhebliche Machtstellung, die eine Nachjustierung des Kartellrechts erforderlich macht. Dies ist jetzt im Rahmen der 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geplant. Richtigerweise wird der Fokus hier auf die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht und weniger auf die Fusionskontrolle gelegt.

Veröffentlichung

Recht und Ökonomie
Dezember 2019

Justus Haucap, Oliver Budzinski (Hrsg.), Nomos Verlag, Baden-Baden.

Namhafte Autorinnen und Autoren von renommierten Universitäten und Institutionen analysieren in diesem Band das seit Jahrzehnten kontrovers diskutierte Verhältnis von Recht und Ökonomie aus verschiedenen Blickwinkeln und Disziplinen und widmen sich dabei aber aktuellen Themen.

Zunächst wird in Teil 1 des Werkes das Verhältnis von Recht und Ökonomie in zwei Grundlagenkapiteln je aus der Sicht der Rechtswissenschaften und der Wirtschaftswissenschaften betrachtet, bevor in Teil 2 einzelne Politikfelder in den Fokus rücken.

Wichtige Schwerpunkte sind die Staatsschuldenkrise, die Finanzmärkte, das Verkehrswesen, der Medien- und Telekommunikationssektor sowie das Medienrecht, das Patentrecht, das Kartellrecht und die Krankenhausreform 2015.

Das Werk ist Teil der Reihe Wettbewerb und Regulierung von Märkten und Unternehmen, Band 37.

Veröffentlichung

Modernizing the Law on Abuse of Market Power in the Digital Age
Dezember 2019

Haucap, J., Kerber H., Schweitzer H. und Welker R., CPI Antitrust Chronicle 12/2019, S. 2-9.

In 2018, the German Ministry of Economics and Energy commissioned a study on options for competition law reforms regarding the abuse of market power in digital markets. In this paper, the study’s authors summarize their analysis which had a major impact on Germany’s current competition law reform.

Veröffentlichung

Wettbewerb in der ambulanten medizinischen Versorgung
Dezember 2019

Haucap, J., M. Coenen, in: Wettbewerb und Regulierung von Märkten und Unternehmen, Band 40, Nomos.

Seit 15 Jahren wird der ambulante medizinische Bereich systematisch immer weiter für Krankenhäuser geöffnet. Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte stehen daher immer stärker im Wettbewerb miteinander, jedoch oftmals unter ungleichen Bedingungen im Hinblick auf Bedarfsplanung, Vergütung und Investitionsfinanzierung. Die daraus resultierenden Wettbewerbsverzerrungen werden von den Autoren beispielhaft für die Bereiche Onkologie, Neurologie und Psychiatrie analysiert sowie Reformoptionen aufgezeigt, um Wettbewerbsverzerrungen abzubauen.

Veröffentlichung

Transparenzdefizite beim kurz- und langfristigen Engpassmanagement der Übertragungsnetzbetreiber
November 2019

Haucap, J., Ch. Helle,I. Löbert, Oliver Raschka, Zeitschrift für Energiewirtschaft (2019), S. 1-14.

Download

Zusammenfassung
Im Zuge der Energiewende und der Liberalisierung der Elektrizitätswirtschaft sind die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zur Gewährleistung der Netz- und Systemsicherheit mit immer umfassenderen Kompetenzen und Befugnissen ausgestattet worden. Diese sind geeignet, den Wettbewerb auf den dem Netz vor- und nachgelagerten Märkten signifikant zu beeinflussen. Da Systemdienstleistungen immer häufiger von den ÜNB erbracht werden müssen, gewinnen die diskriminierungsfreie Durchführung sowie die Effizienz der ergriffenen Maßnahmen bei der Sicherstellung des Wettbewerbs in der Elektrizitätswirtschaft immer mehr an Bedeutung. Transparenzdefizite, die eine Überprüfung der durch die ÜNB ergriffenen Maßnahmen sowie eine Diskussion über mögliche Änderungen des Marktdesigns unterbinden, sind daher kritisch zu sehen, zumal die ÜNB durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) reguliert werden und auch kein einseitiger Ermessensspielraum bei der Erfüllung von Informationspflichten bestehen darf. Der Artikel zeigt die bestehenden Eingriffsmöglichkeiten der ÜNB in das Marktgeschehen auf, arbeitet bestehende Transparenzdefizite heraus und unterbreitet Lösungsvorschläge, die auf eine Verbesserung der Transparenz abzielen.

Vortrag

The Effects of Private Damage Claims on Cartel Stability: Experimental Evidence
September 2019

Normann, H.-T., 46th Annual Conference of the European Association for Research in Industrial Economics (EARIE), Barcelona, Spanien.

Recently, private damage claims in cartel cases have gained attention and triggered a debate aboutpotentially negative effects they may have on leniency, hitherto a prime tool to uncover cartels. Privatedamage claim actions can lead to a trade off between public and private enforcement and harm theattractiveness of leniency programs because whistleblowers only obtain no or only restricted protectionagainst third-party damage claims. This may actually stabilize cartels. We run a repeated homogeneous-good Bertrand triopoly experiment to study this trade off. Firms can choose whether to join a cartel andmay apply for leniency afterwards. Our design extends existing leniency experiments by adding a stagewith possible private damages after a cartel has been uncovered (either through a whistleblower or by thecartel authority). We further investigate two communication formats. We compare unrestricted chat tothe structured announcements (of “acceptable” prices or price ranges) the literature has focussed on. Wefind that the implementation of private damage claims decreases cartel formation but makes cartels morestable. The impact on consumer welfare depends on the form of communication.

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Veröffentlichung

Eine Bewertung der Rolle des Grenzschutzes auf die landwirtschaftlichen Betriebe in der Schweiz und ihre vorgelagerten Industrien
August 2019

Wey, C., N. Gösser, Eine Studie im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft, Bern, Schweiz.

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Zusammenfassung
Die Studie analysiert mittels eines wettbewerbsökonomischen Ansatzes die Auswirkungen des Grenzschutzes auf die landwirtschaftlichen Betriebe in der Schweiz und ihre vorgelagerten Produktionsstufen. Der Grenzschutz im Zusammenspiel mit den Direktzahlungen schafft eine Rente, die aber kaum bei den landwirtschaftlichen Betrieben verbleibt, sondern zu einem Großteil vorgelagerten Produktions bzw. Wertschöpfungsstufen zu Gute kommt. Zentrales Ziel ist es, die Gründe für diese asymmetrische Verteilung der Rente zwischen Landwirten und ihren vorgelagerten Produktionsstufen herauszuarbeiten.

Die Angebotsseite der Märkte der vorgelagerten Produktionsstufen weist oft eine hohe Konzentration auf, sodass ein wirksamer Wettbewerb nicht zu erwarten ist.1 Insbesondere existiert ein dominanter vertikal integrierter Marktakteur, der zudem auch auf den der Landwirtschaft nachgelagerten Stufen aktiv ist und als Genossenschaftsverband auftritt. Er akkumuliert damit Margen (Gewinne) über alle Stufen der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette, sodass er ein Hauptnutznießer des Grenzschutzregimes ist.

Eine Reihe von Indizien sprechen für ein gewinnorientiertes Verhalten des Genossenschaftsverbands. So werden viele Produktionsmittel aus unterschiedlichen Gründen zu erheblich höheren Preisen als in der EU verkauft und diverse Unternehmenszukäufe haben die Marktdominanz weiter ausgebaut. Das Ausmaß der Abschöpfung der Rente landwirtschaftlicher Betriebe durch die vorgelagerten Produktionsstufen wird nicht nur durch die hoch konzentrierte Angebotsstruktur begünstigt, sondern hängt auch kritisch vom Nachfrageverhalten der Landwirte ab. Diese Nachfrage kann vernünftigerweise als preisunelastisch unterstellt werden, was Preissteigerungen im hohen Maße profitabel macht. Der Grenzschutz schafft zudem nicht nur Renten, sondern stabilisiert die Marktverhältnisse durch zusätzliche Markteintrittsbarrieren und senkt zusammen mit den Direktzahlungen den Wettbewerbs- und Kostendruck auf die landwirtschaftlichen Betriebe, sodass diese bereit sind mehr für ihre Inputs zu bezahlen.

Meinung

Europa braucht eine Antwort auf Chinas Industriepolitik
August 2019

Haucap, J., Frankfurter Allgemeine Zeitung.

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Veröffentlichung

Competition and Competition Policy in a Data-Driven Economy
Juli/August 2019

Haucap, J., Intereconomics: Review of European Economic Policy 54, S. 201-208.

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Meinung

Kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht im digitalen Zeitalter
Juli 2019

Haucap, J., Global Mergers & Transactions, TLE-022-2019.

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Veröffentlichung

Territorial Supply Constraints: Impact on Consumer Welfare
Juli 2019

Schröder, K. und C. Wey, Eine Studie im Auftrag von EuroCommerce.

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The aim of our study is to provide an economic analysis of the question how territorial supply constraints (TSCs) imposed by powerful brand manufacturers on retailers affect market outcomes in retail markets, in particular from a consumer point of view. TSCs are illegitimate restrictions imposed by suppliers of “must-have” products to restrict retailers’ and wholesalers’ ability to source centrally or in the country of their choice. TSCs are not justified on grounds of different consumer taste/preferences and/or national standards and regulations and constitute a cross-border trade barrier. This implies, “(…) that a retailer, based in one Member State and dealing with a multinational supplier is not given the choice to decide from which national entity of the supplier he would preferably source the desired products and is instead referred to a specific national subsidiary.” (European Commission, 2018b, p. 91). TSCs force retailers to source products domestically and/or prevent them from “parallel trading” products from another Member State. Thus, TSCs – besides to being economically undesirable – are basically illegitimate practices, as they infringe the Single Market rules by strongly limiting retailers’ freedom to choose their suppliers.

We focus on the food value chain but most of our analysis also applies to many non-food markets. In line with the Commission’s findings in its 2013-Green Paper, we show that TSCs segment markets to enable brand manufacturers to price discriminate between different countries. TSCs constitute a cross-border trade barrier for retailers resulting in different prices for the same products within the European Union. Our analysis of more sophisticated theories (of monopolistic and oligopolistic price discrimination and new product innovations, for instance) largely confirms that TSCs imposed by powerful manufacturers harm both market efficiency and final consumers. Our study includes a critical assessment of the RBB Economics study entitled “Territorial supply constraints: the economic arguments” published in April 2013 (in short: RBB study). The RBB study concludes that cross-country price differentials due to TSCs do not negatively affect consumers but – rather to the opposite – “reflect the efficient functioning of markets” (RBB, 2013, p. 2). As we will show, such a conclusion is not valid under a reasonable and fair interpretation of the relevant economic theory and taking available empirical evidence about patterns of price differentials of branded goods in Europe into account.

Vortrag

Competition and Antitrust in the Digital Age
Juli 2019

Haucap, J., Conference of the German Law & Economics Association (Gesellschaft für Recht und Ökonomik e.V.).

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Veröffentlichung

Screening instruments for monitoring market power - The Return on Withholding Capacity Index (RWC)
Juni 2019

Bataille, M., O. Bodnar., A. Steinmetz und S. Thorwarth, Energy Economics, 81, 227-237.

While markets have been liberalized all over the world, incumbents often still hold a dominant position, e.g. on energy markets. Thus, wholesale electricity markets are subject to market surveillance. Nevertheless, consolidated findings on abusive practices of market power and their cause and effect in these markets are scarce and non-controversial market monitoring practices fail to exist. Right now, the Residual Supply Index (RSI) is the most important instrument for market monitoring. However, a major drawback of this index is its focus on just one specific aspect of market power in wholesale electricity markets whereas different consequences of market power are possible. Hence, markets could be distorted in several ways and we propose the “Return on Withholding Capacity Index” (RWC) as a complementary index to the RSI. The index is a measure of the firms' incentive to withhold capacity. The benefits and practicability of the RWC are shown by an application on data for the German-Austrian electricity wholesale market in 2016.

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Veröffentlichung

Ökonomische Grundlagen der Anreizregulierung
Juni 2019

Coenen, M. und J. Haucap, in: B. Holznagel & R. Schütz (Hrsg.), ARegR – Kommentar zum Anreizregulierungsrecht, 137-161, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck: München.

Vortrag

Kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht in der digitalen Wirtschaft
Juni 2019

Haucap, J., Hamburg Tax and Legal Excellence, Local Lounge Hamburg.

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Vortrag

Anforderungen an die 10. GWB-Novelle
Juni 2019

Haucap, J., Arbeitssitzung der Studienvereinigung Kartellrecht, Düsseldorf.

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Meinung

Portoerhöhungen – Was da abläuft, ist schon eine Frechheit
Mai 2019

Haucap, J., Interview in der Welt (online).

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Vortrag

Big Tech im Check: Wettbewerb um Daten und Chancengleichheit im Netz
Mai 2019

Haucap, J., Paneldiskussion, Media Convention Berlin.

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Vortrag

Macht, Markt und Wettbewerb: Was steuert die Datenökonomie?
Mai 2019

Haucap, J., Jahresfeier - Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste.

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Vortrag

Competition Issues in Online Markets
April 2019

Haucap, J., Annual conference 2019 - Royal Economic Society, University of Warwick, UK.

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Vortrag

Der E.ON/RWE-Deal aus wettbewerbsökonomischer Sicht
März 2019

Heimeshoff, U., enerminds Workshop der Enervis GmbH in Berlin.

Veröffentlichung

How Mergers Affect Innovation: Theory and Evidence
März 2019

Haucap, J., A. Rasch und J. Stiebale, International Journal of Industrial Organization 63, S. 283-325.

This article analyses how horizontal mergers affect innovation of the merged entity and its non-merging competitors. Using data on horizontal mergers among pharmaceutical firms in Europe and applying propensity score matching estimators, we find that average patenting and R&D of the merged entity and its rivals declines substantially in post-merger periods. We show that this result is consistent with the predictions from an oligopoly model with heterogeneous firms, as well as a patent race model, when pre-merger R&D intensity is sufficiently high. Consistent with our theoretical model, we find that negative effects of mergers on innovation are concentrated in markets with high R&D intensity and in technology classes with overlap in pre-merger innovation activities of merging and rival firms.

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Veröffentlichung

Data Protection and Antitrust: New Types of Abuse Cases? An Economist’s View in Light of the German Facebook Decision
Februar 2019

Haucap, J., CPI Antitrust Chronicle 2/2019, 1-7.

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Gutachten

Sharing Economy in Deutschland - Stellenwert und Regulierungsoptionen für Beherbergungsdienstleistungen
Januar 2019

Busch, C., V. Demary, B. Engels, Haucap, J., C. Kehder, I. Loebert und C. Rusche, Nomos, Baden-Baden.
Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Das Wachstum der Sharing Economy birgt sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Das Buch analysiert verschiedene Sektoren der Sharing Economy empirisch, mit einem Schwerpunkt auf dem Unterkunftssektor. Die Autoren erörtern Regulierungsoptionen und unterbreiten Vorschläge für Reallabore.

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Veröffentlichung

Collusion and Bargaining in Asymmetric Cournot Duopoly - An experiment
Januar 2019

Fischer, C. und H.-T. Normann, European Economic Review, 111, 360-379.

In asymmetric dilemma games without side payments, players face involved cooperation and bargaining problems. The maximization of joint profits is implausible, players disagree on the collusive action, and the outcome is often inefficient. For the example of a Cournot duopoly with asymmetric cost, we investigate experimentally how players cooperate (collude implicitly and explicitly), if at all, in such games. In our treatments without communication, players fail to cooperate and essentially play the static Nash equilibrium (consistent with previous results).

With communication, inefficient firms gain at the expense of efficient ones. When the role of the efficient firm is earned in a contest, the efficient firm earns higher profits than when this role is randomly allocated. Bargaining solutions do not satisfactorily predict outcomes.

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Vortrag

The Winner takes it all? Digitalisierung und neue Herausforderungen für die Wettbewerbspolitik
Januar 2019

Haucap, J., Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Veröffentlichung

Abgrenzung des Redispatch-Marktes
Januar 2019

Haucap, J., I. Loebert, S. Thorwarth, C. Helle und O. Raschka, Energiewirtschaftliche Tagesfragen (et), Heft 1/2, 80-82.

Veröffentlichung

Marktabgrenzung bei Stromerzeugung und Stromgroßhandel: Die Bedeutung von Redispatch-Märkten
Oktober 2018

Haucap, J. und A. Pfannenschmidt, in: P. Rosin und A. Uhle (Hrsg.), Recht und Energie: Liber amicorum für Ulrich Büdenbender zum 70. Geburtstag, 215-242, De Gruyter Oldenbourg: Berlin.

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Gutachten

Modernisierung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Unternehmen
August 2018

Schweitzer, H., Haucap, J., W. Kerber und R. Welker, Wirtschaftsrecht und Wirtschaftspolitik, Band 297, Nomos Verlag.
Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Die Entwicklungen in der digitalen Wirtschaft, darunter die zunehmende Bedeutung von Daten als kritischer Inputressource in Produktions- und Distributionsprozessen und von digitalen Plattformen, gehen mit neuartigen Wettbewerbsgefährdungen einher. Sie werfen die Frage auf, ob das geltende deutsche und europäische Kartellrecht gewappnet ist, diesen wirksam und rechtzeitig zu begegnen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Autoren beauftragt zu untersuchen, ob die kartellrechtlichen Regeln zum Schutz vor dem Missbrauch wirtschaftlicher Macht hinreichend klar und effektiv sind. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist die vorliegende Studie, die vertiefte Analysen und Empfehlungen zum Reformbedarf der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht liefert.

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Veröffentlichung

Outside Directors on the Board, Competition and Innovation
August 2018

Buchwald, A. und S. Thorwarth, International Journal of Economics and Business Research, 16 (2), 210-231.

We investigate the influence of non-executive outside directors on firms’innovative performancefora sample of 1,393 listed firms in the EU-15 member states plus Norway and Switzerland in the period 2005 to 2010. Our results showthat the fraction of non-executive outside directors on the board is associated with a significant decrease in the number of patent applications if competition in the market is low. This mayindicate that restrictive monitoring and lower advising competencesof outside directors mitigate executives’ incentives to innovate. In industries with effective competition, the negative influence of outsiders is offset by the pressure to focus on innovation strategies.

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Veröffentlichung

One-Stop Shopping Behavior, Buyer Power, and Upstream Merger Incentives
April 2018

Baye, I., V. Von Schlippenbach und C. Wey, Journal of Industrial Economics, 66, 66-94.

We analyze how consumer preferences for one‐stop shopping affect the (Nash) bargaining relationships between a retailer and its suppliers. One‐stop shopping preferences create ‘demand complementarities’ among otherwise independent products which lead to two opposing effects on upstream merger incentives: first a standard double mark‐up problem and second a bargaining effect. The former creates merger incentives while the later induces suppliers to bargain separately. When buyer power becomes large enough, then suppliers stay separated which raises final good prices. We also show that our result can be obtained when wholesale prices are determined in a non‐cooperative game and under two‐part tariffs.

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