Düsseldorf Competition Economics-Partner Prof. Dr. Christian Wey wurde vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) als unparteiischen Mitglied der Schiedsstelle für digitale Gesundheitsanwendungen [ nach § 134 Abs. 3 SGB V] bestellt.
Die Schiedsstelle wird gebildet vom GKV-Spitzenverband und Vertretern der Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendunge. Sie ist zuständig für die Bestimmung der Vergütungsbeträge, die die Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen von den gesetzlichen Krankenkassen erhalten.
Christian Wey als Mitglied der GKV-Schiedsstelle für digitale Gesundheitsanwendungen bestellt