Düsseldorf Competition Economics-Partner Prof. Dr. Christian Wey wurde vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) als unparteiischen Mitglied der Schiedsstelle für digitale Gesundheitsanwendungen [ nach § 134 Abs. 3 SGB V] bestellt.
Die Schiedsstelle wird gebildet vom GKV-Spitzenverband und Vertretern der Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendunge. Sie ist zuständig für die Bestimmung der Vergütungsbeträge, die die Anbieter digitaler Gesundheitsanwendungen von den gesetzlichen Krankenkassen erhalten.
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Christian Wey als Mitglied der GKV-Schiedsstelle für digitale Gesundheitsanwendungen bestellt